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TR1 Discussion Boards >> General technical TR1 discussions >> H4-LED-Leuchtmittel mit Zulassung
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Message started by Manniku on 10.12.23 at 07:27:28

Title: H4-LED-Leuchtmittel mit Zulassung
Post by Manniku on 10.12.23 at 07:27:28

Wir hatten das Thema ja schon mal. Hier scheint es jetzt eine zugelassene Version zu geben.
Wers ausprobieren und berichten möchte ...

Vorteil: in unseren großen 8-Zoll-Scheinwerfern blendet es nicht so, weil nicht so punktuell.

https://www.ledperf.de/h4-led-lampen-und-h4-led-kits-high-power-12v-und-24v-=c=-966_974.html


Title: Re: H4-LED-Leuchtmittel mit Zulassung
Post by ernie8 on 10.12.23 at 09:40:32

ich zitiere mal aus der Produktbeschreibung im Kleingedruckten:
"Straßenzulassung: JA, nur für Motorradmodelle auf der Philips-Kompatibilitätsliste anwendbar."

Die enthält leider keine 40 Jahre alten Motorräder wie unsere, also weiter im Dunkeln fahren.  :(

Jürgen


Title: Re: H4-LED-Leuchtmittel mit Zulassung
Post by Manniku on 10.12.23 at 10:23:27

Ja, habe ich auch gerade entdeckt, sehr schade. Muss man das verstehen?

In der Liste der zugelassenen Motorräder sind es bei YAMAHA:

ModellNr.BaujahrTypPrüf-Nr.Leitzahl
MT-07
MT07A
RM17
RM18
2016-2018    H4    E4 17394Abblendlicht/Fernlicht, 12,5
MT-07
MT07A
MTN690-A    
RM17
RM18
2018-H4E4 17066Abblendlicht/Fernlicht, 12,5
MT-09RN292013-2016H4E4 17066Abblendlicht/Fernlicht, 12,5
MTM850
XSR900
RN43    2015-H4E13 8785Abblendlicht/Fernlicht, 17,5
YZF-R1RN122003-2008H7E13 8996    Abblendlicht

Deren Scheinwerfer müssten dann also auch an der TR1 ok sein.

Mit einem Scheinwerfer eines Golfs der 3. Generation wird eine Leitzahl von 50 erreicht!

Sollte man jetzt mal aufgrund der Prüf-Nr. des Scheinwerfers der TR1 nachfragen, welche Leitzahl dieser Scheinwerfer original hat?
Er hat E4 175, was leider auch nicht in der Kompatibilitätsliste zu finden ist.

Aufgrund der Einstufung an den YAMAHA-Modellen oben, erreicht die LED-Birne nur an der XSR700 bzw. 900 die normale Leitzahl von 17,5 eines H4-Scheinwerfers mit Halogenbirne. Sie dürfte also nicht heller sein, sondern mit 15 Watt nur deutlich weniger Strom verbrauchen.
Im Leerlauf bei weniger Lichtmaschinenleistung dürfte sie auch heller sein, bei höherer Drehzahl und Leistung für die Halogen-H4-Birne dann nicht mehr.

Lebensdauer aber nur 3000 Stunden gegenüber Halogen H4 mit 2500 Stunden. Bei rund 80 Euro deutlich teurer.


Title: Re: H4-LED-Leuchtmittel mit Zulassung
Post by ulitr1 on 10.12.23 at 11:56:54

Am besten doch einen neuen Scheinwerfer montieren  ;)


Title: Re: H4-LED-Leuchtmittel mit Zulassung
Post by Manniku on 10.12.23 at 12:02:30

Da hat man dann keine teure H4-Birne zu wechseln, sondern gleich den ganzen Einsatz wegzuwerfen.
Kann je nach Lebensdauer des Einsatzes auch teuer werden.

Das Versprechen mit +230% Licht gegenüber Halogen basiert auf der Mindestanforderung bei Halogenbirnen.
Gegenüber "guten" H4-Birnen kann der Unterschied also geringer sein.


Title: Re: H4-LED-Leuchtmittel mit Zulassung
Post by Anja-D on 11.12.23 at 11:35:41

Hallo zusammen,
es ist immer wieder das gleiche:  
------------------------------------------------------------
Auzug:
Was sagt die StVZO zur Beleuchtung am Motorrad?

Bei der Motorradbeleuchtung können Bastler viele Fehler machen.
Damit ein Fahrzeug ueberhaupt auf deutschen Strassen verkehren darf, muss es
verkehrssicher und zugelassen sein. Welche Voraussetzung ein Vehikel dazu
erfuellen muss, ist in der StVZO niedergeschrieben. Bei dem Gesetz handelt es sich
um eine Vielzahl von Vorschriften und technischen Details, welche insbesondere fuer
die Hersteller von Fahrzeugteilen von grosser Bedeutung sind. Aber auch Bastler
koennen sich in dem Regelwerk informieren.

Massgeblich fuer die am Motorrad zu verbauende Beleuchtung sind gegenwaertig zwei
Gesetze – auf nationaler Ebene, wie bereits erwaehnt, die StVZO (Paragr. 49a bis 54) und
auf europaeischer die Richtlinie 93/92 EWG ueber die Beleuchtungs- und
Signaleinrichtungen an Zwei- bzw. Dreiraedern.

Ziel der Richtlinie ist es, das Typengenehmigungsverfahren innerhalb Europas zu
harmonisieren. Beide Gesetze sind weitgehend identisch, allerdings gibt es bei den
Details einige Unterschiede.
Mitunter kann es aber doch sehr muessig sein, sich Paragraph fuer Paragraph zur
Beleuchtung am Motorrad zu belesen. Vorschriften lassen zwar kaum
Interpretationsspielraum, oftmals ist aber nicht klar, was diese praktisch zu bedeuten
haben. Daher versuchen wir im Folgenden, Ihnen verstaendlich saemtliche
Informationen zu liefern. .....

Quelle / Source:  Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 26. Juni 2021
--------------------------------------------------------------

Was soll das jetzt:
Die TR1 und alle anderen Motorräder aus der Zeit vor der europäischen Zulassungsregeln, unterliegen der nationalen Strassenverkehrs-
zulassungsordnung StVZO.

Diese nationale StVZO soll demnächst überarbeitet werden. Eine homolgenisierte Fassung der StVZO um EU - Regeln zu integrieren.

ABER: Die "alte" StVZO-Fassung wird aber nicht mehr "angefasst". D.H. die Bestimmungen der damaligen Typ-Zulassungsvorschriften bleiben weiterhin gültig, also auch Diejenigen für die TR1.

Da ist nun muessig zu spekulieren, ob das Absicht ist. Fuer die über 40 Jahre "alten Dinger" macht da keiner mehr einen Finger krum.
Sicherheitsgedanke hin oder her.
Der Arbeitsaufwand hierfuer waere einfach zu gross !
Aber das, in die Jahre gekommene Fahrzeuge, sicherheitstechnisch benachteiligt werden, nur um verwaltungstechnichen Klimmzuegen gerecht zu werden, geht eigentlich zu weit.

Mit eingeschaltetem Abblendlich mussten Wir ja schliesslich auch sofort fahren, obwohl die Bordelektrik dafuer nicht ausgelegt war.
Aber Einzelabnahmen in Punkte Beeleuchtung sind sau teuer. ...  
// Anm.: Man könnte sich ja auch ein neues, modernes MRD zulegen  -   Aber wer will das eigentlich ? //

--- Zu den LED-Leuchtmittel ---
die von Philips passen, Aufgrund der hinteren Bauhöhe, auch nur schwer in das orig. Lampengehaeuse. Der Kühlkörper ist zu üpig.

Mit liebem Gruss
Anja




Title: Re: H4-LED-Leuchtmittel mit Zulassung
Post by Manniku on 11.12.23 at 12:11:05

Abgesehen mal von Deiner Aussage, dass der Kühlkürper groß ist,
weiß ich nicht, was Du mit dem ganzen anderen sagen möchtest.

Du wolltest noch mal Vergleichsfotos machen bei Deiner LED-Birne?


Title: Re: H4-LED-Leuchtmittel mit Zulassung
Post by Anja-D on 11.12.23 at 16:45:52

hallo Manniku,
stimmt ! wollte ich machen. Liefere ich noch nach. Wenn ich den Probelauf nach der Nockenwellenlagerreparatur durchführe.

Jetzt im Winter ist es ja auch früh genug dunkel.

Warum ich das aufgeführt habe:
Die Grundlage für das LED Beleuchtungsproblem ist die StVZO. Bei unseren Moppets wird es bei der Fassung aus den 1980igern bleiben. Unabhägig von den Aktualisiereungen die da noch kommen werden. Das bedeutet, das die ursprüngliche Ausstattungsliste des Herstellers, Yamaha, damals zu Genehmigung vorgelegt hat. Und da steht Halogen H4 Scheinwerfer drin.

Wenn es von Yamaha keine Unbedenklichkeitsmitteilung gibt, die obendrein einen KBA Segen hat, die einen Wechsel auf LED-Leuchmittel (Birnen) oder Leuchkörper (kompl. LED-Ensätze) genehmigt, ist jegliche Abänderung der Beleuchtung unzulässig. Offiziell.

Helfen könnte eine fahrzeugunabhängige Gleichstellung von Standard Halogen H4 Leuchtmittel im Austausch mit LED-Leuchtmittel gleichen Lichtwerten.  Dann hätte man wenigstens einen geringeren Leistungsverbrauch.

Mit liebem Gruss
Anja


Title: Re: H4-LED-Leuchtmittel mit Zulassung
Post by Manniku on 11.12.23 at 17:07:45

Bei der Einführung von H4 damals gab es keine Hürde, von Bilux auf einen kompletten H4-Scheinwerfer
umzubauen. Deshalb erwarte ich auch keine Hürde bei einer Umrüstung auf komplette LED-Scheinwerfer.
Eine Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferwaschanlage scheint man den Motorrädern nicht zur Auflage machen zu wollen.

Nur bei Beibehaltung der originalen Scheinwerfer und einer LED-Birne darin hat man das Problem.
Diese Kombi ist eben augenblicklich nicht realisierbar rein physikalisch.
Warum das jetzt bei zumindest wenigen Scheinwerfern doch geht, wäre zu erfragen.


Title: Re: H4-LED-Leuchtmittel mit Zulassung
Post by BSchneider2000 on 11.12.23 at 17:31:05

Hallo Anja, und alle....

da hattest du aber Wut im Bauch  >:(oder !?

Anja-D wrote:
Diese nationale StVZO soll demnächst überarbeitet werden.
Eine homolgenisierte Fassung der StVZO, um EU-Regeln zu integrieren.

Gut so und auch notwendig, damit der europäische Markt funktioniert.
Sonst müßten z.B. deutsche Fahrzeuge die italienische, spanische oder
französische StVZ0 jede einzeln passieren, und umgekehrt.


Quote:
ABER: Die "alte" StVZO-Fassung wird aber nicht mehr "angefasst".
D.h. die Bestimmungen der damaligen Typ-Zulassungsvorschriften bleiben
weiterhin gültig, also auch diejenigen für die TR1.
.... ob das Absicht ist.
Fuer die über 40 Jahre "alten Dinger" macht da keiner mehr einen Finger krumm.

Das nennt man Bestandsschutz, und darauf möchte ich persönlich (und du sicher auch)
nicht verzichten.


Quote:
Aber das, in die Jahre gekommene Fahrzeuge, sicherheitstechnisch benachteiligt
werden, nur um verwaltungstechnichen Klimmzuegen gerecht zu werden ....

Na, na, ....möchtest du wirklich deine Tr1 sicherheitstechn. nachrüsten müssen ???
Ich bezweifle, ob z.B. die alte Trommelbremse oder unsere lustigen Scheibenbremsen
dem neuen Standard standhalten würden.
Du kannst dein Fahrzeug ja sicherheitstechn. nachrüsten, und einen für LED-Licht
geeigneten Scheinwerfer anbauen. Der TüV reicht dir die Hände.
Auch eine Lichtprüfung für deine alte Lampe ist machbar.
(Ein 1966er Mini hat es ja auch geschafft (s.Liste)
Ob die Streuscheibe die techn. Vorgaben erfüllt, wird sich dann zeigen.
Dabei geht es nicht nur um den Blendeffekt nach oben, sondern auch um die
Totalreflexion nach unten, bei regennaßer Straße.
(Der 1966er Mini bündelt vermutlich das Licht nicht so stark, streut mehr.)
Und was sagen wohl kleine Kinder und Tiere dazu ??


Quote:
Mit eingeschaltetem Abblendlich mussten wir ja schliesslich auch sofort fahren,
obwohl die Bordelektrik dafuer nicht ausgelegt war.

Stimmt nicht. Die Lichtmaschine reicht für die Originalausstattung, sonst würden wir nach
10 Std. Lichtfahrt stehen bleiben. Aber wer elektr. aufrüstet (stärkere Zündung, Navi, Radio, usw.)
muß mit Konsequenzen rechnen. War schon immer so im Kfz-Bau.


Quote:
-- Zu den LED-Leuchtmittel ---
die von Philips passen, Aufgrund der hinteren Bauhöhe, auch nur schwer in das orig.
Lampengehaeuse. Der Kühlkörper ist zu üpig.

Stimmt, ....war bei mir auch so, und der Kühlkörper ist negativ (-) beschaltet.
Kurzschlußgefahr !!! Unbedingt das Scheinwerfergehäuse an Masse anschließen
(ist im Original durch Gummibuchsen isoliert).

Preis: Wollt ihr wirklich 80$ für das Birnchen ausgeben ??
Warten wir mal 1-1½ Jahre, dann gibt's die Dinger für 15€ beim ALDI.

Grüße Brunò  8-)



Title: Re: H4-LED-Leuchtmittel mit Zulassung
Post by BSchneider2000 on 11.12.23 at 19:56:08

Hi Manniku, hallo Anja,


Manniku wrote:
Das Versprechen mit +230% Licht gegenüber Halogen basiert auf der
Mindestanforderung bei Halogenbirnen.

....+230% ....alte ich auch für ein Märchen, die meinen sicher die Farbtemperatur.
Außerdem schreiben die ja auch von mehr "Sichtbarkeit" (Wahrnehmung),
nicht von mehr Sicht (für den Fahrer).
Was soll das nun wirklich sein, H4 LED ?? [smiley=idea.gif]
LE-Dioden in H4-Gas ??  ....brauchen LED's Halogen-Gas ??  

Technik:  LED's brauchen eine gepulste (an-aus-an-aus) und geregelte
Stromversorgung (Spannungsspitzen) um die lange Lebensdauer zu erreichen.
Sieht man manchmal bei Zeitlupenaufnahmen im TV,
oder bei billigen Rückleuchten, wenn man den Kopf schnell zur Seite dreht (Lichtpunktreihe).
Die Tr1 hat aber nur kontinuierlichen Gleichstrom, .... Lebensdauer nur noch ⅓.

#Anja,
Wie sind denn deine Erfahrungen mit den LED's, lohnt sich deiner Meinung ein Umstieg ??
Ich war damals etwas enttäuscht, hatte mehr erwartet, zumal bei unseren alten Leuchtern.

Grüße Brunò 8-)


Title: Re: H4-LED-Leuchtmittel mit Zulassung
Post by BSchneider2000 on 11.12.23 at 20:36:59

Ñochmal an Anja,

Anja-D wrote:
.
.... bedeutet, das die ursprüngliche Ausstattungsliste des Herstellers, Yamaha, damals zu Genehmigung vorgelegt hat.
Und da steht Halogen H4 Scheinwerfer drin.
Wenn es von Yamaha keine Unbedenklichkeitsmitteilung gibt, die obendrein einen KBA Segen hat, die einen Wechsel
auf LED-Leuchmittel (Birnen) oder Leuchkörper (kompl. LED-Ensätze) genehmigt, ist jegliche Abänderung der
Beleuchtung unzulässig. Offiziell.

....da solltest du noch mal in dich gehen.  
Das betrifft das Typ-Genehmigungsverfahren des Kraftfahr-Bundes-Amtes, um das Mopped in D zuzulassen.
Du kannst damit keine alte 6V-Biluxlampe ranbauen, weil du damit die Typgenehmigung schlechter stellst.
(Soweit ich das in Erinnerung habe, ....kann mich aber auch irren.)
Sonst dürften auch keine anderen Blinker, Scheinwerfer (wie bei dir) montiert werden zB.  

Gruß Brunò  8-)