Welcome, Guest. Please Login or Register.
15.01.25 at 14:07:53
Home All forum attachments and linked/autosaved images Help Search Login Register Sprache umschalten für Gäste

Pages: 1 2 
Send Topic Print
H4-LED-Leuchtmittel mit Zulassung (Read 1068 times)
Manniku
TR1 Board Full Member
***




Posts: 117
H4-LED-Leuchtmittel mit Zulassung
10.12.23 at 07:27:28
 
Wir hatten das Thema ja schon mal. Hier scheint es jetzt eine zugelassene Version zu geben.
Wers ausprobieren und berichten möchte ...

Vorteil: in unseren großen 8-Zoll-Scheinwerfern blendet es nicht so, weil nicht so punktuell.

https://www.ledperf.de/h4-led-lampen-und-h4-led-kits-high-power-12v-und-24v-=c=-966_974.html

 
 

Ein Leben ohne Respekt ist keins.
Top of page
View Profile   IP Logged
ernie8
TR1 Board Senior Member
****




Posts: 296

Bike: TR1 beinahe original, RD 250
Re: H4-LED-Leuchtmittel mit Zulassung
Reply #1 - 10.12.23 at 09:40:32
 
ich zitiere mal aus der Produktbeschreibung im Kleingedruckten:
"Straßenzulassung: JA, nur für Motorradmodelle auf der Philips-Kompatibilitätsliste anwendbar."

Die enthält leider keine 40 Jahre alten Motorräder wie unsere, also weiter im Dunkeln fahren.  Sad

Jürgen

 
 

TR1 seit April '81 im Erstbesitz
Top of page
View Profile   IP Logged
Manniku
TR1 Board Full Member
***




Posts: 117
Re: H4-LED-Leuchtmittel mit Zulassung
Reply #2 - 10.12.23 at 10:23:27
 
Ja, habe ich auch gerade entdeckt, sehr schade. Muss man das verstehen?

In der Liste der zugelassenen Motorräder sind es bei YAMAHA:

ModellNr.BaujahrTypPrüf-Nr.Leitzahl
MT-07
MT07A
RM17
RM18
2016-2018    H4    E4 17394Abblendlicht/Fernlicht, 12,5
MT-07
MT07A
MTN690-A    
RM17
RM18
2018-H4E4 17066Abblendlicht/Fernlicht, 12,5
MT-09RN292013-2016H4E4 17066Abblendlicht/Fernlicht, 12,5
MTM850
XSR900
RN43    2015-H4E13 8785Abblendlicht/Fernlicht, 17,5
YZF-R1RN122003-2008H7E13 8996    Abblendlicht

Deren Scheinwerfer müssten dann also auch an der TR1 ok sein.

Mit einem Scheinwerfer eines Golfs der 3. Generation wird eine Leitzahl von 50 erreicht!

Sollte man jetzt mal aufgrund der Prüf-Nr. des Scheinwerfers der TR1 nachfragen, welche Leitzahl dieser Scheinwerfer original hat?
Er hat E4 175, was leider auch nicht in der Kompatibilitätsliste zu finden ist.

Aufgrund der Einstufung an den YAMAHA-Modellen oben, erreicht die LED-Birne nur an der XSR700 bzw. 900 die normale Leitzahl von 17,5 eines H4-Scheinwerfers mit Halogenbirne. Sie dürfte also nicht heller sein, sondern mit 15 Watt nur deutlich weniger Strom verbrauchen.
Im Leerlauf bei weniger Lichtmaschinenleistung dürfte sie auch heller sein, bei höherer Drehzahl und Leistung für die Halogen-H4-Birne dann nicht mehr.

Lebensdauer aber nur 3000 Stunden gegenüber Halogen H4 mit 2500 Stunden. Bei rund 80 Euro deutlich teurer.

 
« Last Edit: 10.12.23 at 11:44:39 by Manniku »  

Ein Leben ohne Respekt ist keins.
Top of page
View Profile   IP Logged
ulitr1
TR1 Board Senior Member
****




Posts: 378
Gender: male

Bike: TR1 Bj81
Re: H4-LED-Leuchtmittel mit Zulassung
Reply #3 - 10.12.23 at 11:56:54
 
Am besten doch einen neuen Scheinwerfer montieren  Wink

 
 

schön schlank muss sie sein mit dicken Zylindern und einer schönen Stimme
Smiley
Top of page
Email View Profile   IP Logged
Manniku
TR1 Board Full Member
***




Posts: 117
Re: H4-LED-Leuchtmittel mit Zulassung
Reply #4 - 10.12.23 at 12:02:30
 
Da hat man dann keine teure H4-Birne zu wechseln, sondern gleich den ganzen Einsatz wegzuwerfen.
Kann je nach Lebensdauer des Einsatzes auch teuer werden.

Das Versprechen mit +230% Licht gegenüber Halogen basiert auf der Mindestanforderung bei Halogenbirnen.
Gegenüber "guten" H4-Birnen kann der Unterschied also geringer sein.

 
 

Ein Leben ohne Respekt ist keins.
Top of page
View Profile   IP Logged
Anja-D
TR1 Board Senior Member
****


carpe diem

Posts: 429
Gender: female

Bike: 1981 TR1. (5A8), modified with XV1100 (3LP) Eng.
Re: H4-LED-Leuchtmittel mit Zulassung
Reply #5 - 11.12.23 at 11:35:41
 
Hallo zusammen,
es ist immer wieder das gleiche:  
------------------------------------------------------------
Auzug:
Was sagt die StVZO zur Beleuchtung am Motorrad?

Bei der Motorradbeleuchtung können Bastler viele Fehler machen.
Damit ein Fahrzeug ueberhaupt auf deutschen Strassen verkehren darf, muss es
verkehrssicher und zugelassen sein. Welche Voraussetzung ein Vehikel dazu
erfuellen muss, ist in der StVZO niedergeschrieben. Bei dem Gesetz handelt es sich
um eine Vielzahl von Vorschriften und technischen Details, welche insbesondere fuer
die Hersteller von Fahrzeugteilen von grosser Bedeutung sind. Aber auch Bastler
koennen sich in dem Regelwerk informieren.

Massgeblich fuer die am Motorrad zu verbauende Beleuchtung sind gegenwaertig zwei
Gesetze – auf nationaler Ebene, wie bereits erwaehnt, die StVZO (Paragr. 49a bis 54) und
auf europaeischer die Richtlinie 93/92 EWG ueber die Beleuchtungs- und
Signaleinrichtungen an Zwei- bzw. Dreiraedern.

Ziel der Richtlinie ist es, das Typengenehmigungsverfahren innerhalb Europas zu
harmonisieren. Beide Gesetze sind weitgehend identisch, allerdings gibt es bei den
Details einige Unterschiede.
Mitunter kann es aber doch sehr muessig sein, sich Paragraph fuer Paragraph zur
Beleuchtung am Motorrad zu belesen. Vorschriften lassen zwar kaum
Interpretationsspielraum, oftmals ist aber nicht klar, was diese praktisch zu bedeuten
haben. Daher versuchen wir im Folgenden, Ihnen verstaendlich saemtliche
Informationen zu liefern. .....

Quelle / Source:  Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 26. Juni 2021
--------------------------------------------------------------

Was soll das jetzt:
Die TR1 und alle anderen Motorräder aus der Zeit vor der europäischen Zulassungsregeln, unterliegen der nationalen Strassenverkehrs-
zulassungsordnung StVZO.

Diese nationale StVZO soll demnächst überarbeitet werden. Eine homolgenisierte Fassung der StVZO um EU - Regeln zu integrieren.

ABER: Die "alte" StVZO-Fassung wird aber nicht mehr "angefasst". D.H. die Bestimmungen der damaligen Typ-Zulassungsvorschriften bleiben weiterhin gültig, also auch Diejenigen für die TR1.

Da ist nun muessig zu spekulieren, ob das Absicht ist. Fuer die über 40 Jahre "alten Dinger" macht da keiner mehr einen Finger krum.
Sicherheitsgedanke hin oder her.
Der Arbeitsaufwand hierfuer waere einfach zu gross !
Aber das, in die Jahre gekommene Fahrzeuge, sicherheitstechnisch benachteiligt werden, nur um verwaltungstechnichen Klimmzuegen gerecht zu werden, geht eigentlich zu weit.

Mit eingeschaltetem Abblendlich mussten Wir ja schliesslich auch sofort fahren, obwohl die Bordelektrik dafuer nicht ausgelegt war.
Aber Einzelabnahmen in Punkte Beeleuchtung sind sau teuer. ...  
// Anm.: Man könnte sich ja auch ein neues, modernes MRD zulegen  -   Aber wer will das eigentlich ? //

--- Zu den LED-Leuchtmittel ---
die von Philips passen, Aufgrund der hinteren Bauhöhe, auch nur schwer in das orig. Lampengehaeuse. Der Kühlkörper ist zu üpig.

Mit liebem Gruss
Anja


 
 

TR1 seit 1982, die aktuelle seit 1988, schraube und fahre selbst
Top of page
Email View Profile   IP Logged
Manniku
TR1 Board Full Member
***




Posts: 117
Re: H4-LED-Leuchtmittel mit Zulassung
Reply #6 - 11.12.23 at 12:11:05
 
Abgesehen mal von Deiner Aussage, dass der Kühlkürper groß ist,
weiß ich nicht, was Du mit dem ganzen anderen sagen möchtest.

Du wolltest noch mal Vergleichsfotos machen bei Deiner LED-Birne?

 
 

Ein Leben ohne Respekt ist keins.
Top of page
View Profile   IP Logged
Anja-D
TR1 Board Senior Member
****


carpe diem

Posts: 429
Gender: female

Bike: 1981 TR1. (5A8), modified with XV1100 (3LP) Eng.
Re: H4-LED-Leuchtmittel mit Zulassung
Reply #7 - 11.12.23 at 16:45:52
 
hallo Manniku,
stimmt ! wollte ich machen. Liefere ich noch nach. Wenn ich den Probelauf nach der Nockenwellenlagerreparatur durchführe.

Jetzt im Winter ist es ja auch früh genug dunkel.

Warum ich das aufgeführt habe:
Die Grundlage für das LED Beleuchtungsproblem ist die StVZO. Bei unseren Moppets wird es bei der Fassung aus den 1980igern bleiben. Unabhägig von den Aktualisiereungen die da noch kommen werden. Das bedeutet, das die ursprüngliche Ausstattungsliste des Herstellers, Yamaha, damals zu Genehmigung vorgelegt hat. Und da steht Halogen H4 Scheinwerfer drin.

Wenn es von Yamaha keine Unbedenklichkeitsmitteilung gibt, die obendrein einen KBA Segen hat, die einen Wechsel auf LED-Leuchmittel (Birnen) oder Leuchkörper (kompl. LED-Ensätze) genehmigt, ist jegliche Abänderung der Beleuchtung unzulässig. Offiziell.

Helfen könnte eine fahrzeugunabhängige Gleichstellung von Standard Halogen H4 Leuchtmittel im Austausch mit LED-Leuchtmittel gleichen Lichtwerten.  Dann hätte man wenigstens einen geringeren Leistungsverbrauch.

Mit liebem Gruss
Anja

 
 

TR1 seit 1982, die aktuelle seit 1988, schraube und fahre selbst
Top of page
Email View Profile   IP Logged
Manniku
TR1 Board Full Member
***




Posts: 117
Re: H4-LED-Leuchtmittel mit Zulassung
Reply #8 - 11.12.23 at 17:07:45
 
Bei der Einführung von H4 damals gab es keine Hürde, von Bilux auf einen kompletten H4-Scheinwerfer
umzubauen. Deshalb erwarte ich auch keine Hürde bei einer Umrüstung auf komplette LED-Scheinwerfer.
Eine Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferwaschanlage scheint man den Motorrädern nicht zur Auflage machen zu wollen.

Nur bei Beibehaltung der originalen Scheinwerfer und einer LED-Birne darin hat man das Problem.
Diese Kombi ist eben augenblicklich nicht realisierbar rein physikalisch.
Warum das jetzt bei zumindest wenigen Scheinwerfern doch geht, wäre zu erfragen.

 
 

Ein Leben ohne Respekt ist keins.
Top of page
View Profile   IP Logged
BSchneider2000
TR1 Board Full Member
***




Posts: 176
Gender: male

Bike: TR1 (5A8)   130000km selbst gefahren.
Re: H4-LED-Leuchtmittel mit Zulassung
Reply #9 - 11.12.23 at 17:31:05
 
Hallo Anja, und alle....

da hattest du aber Wut im Bauch  Angryoder !?
Quote from Anja-D on 11.12.23 at 11:35:41:
Diese nationale StVZO soll demnächst überarbeitet werden.
Eine homolgenisierte Fassung der StVZO, um EU-Regeln zu integrieren.

Gut so und auch notwendig, damit der europäische Markt funktioniert.
Sonst müßten z.B. deutsche Fahrzeuge die italienische, spanische oder
französische StVZ0 jede einzeln passieren, und umgekehrt.

Quote:
ABER: Die "alte" StVZO-Fassung wird aber nicht mehr "angefasst".
D.h. die Bestimmungen der damaligen Typ-Zulassungsvorschriften bleiben
weiterhin gültig, also auch diejenigen für die TR1.
.... ob das Absicht ist.
Fuer die über 40 Jahre "alten Dinger" macht da keiner mehr einen Finger krumm.

Das nennt man Bestandsschutz, und darauf möchte ich persönlich (und du sicher auch)
nicht verzichten.

Quote:
Aber das, in die Jahre gekommene Fahrzeuge, sicherheitstechnisch benachteiligt
werden, nur um verwaltungstechnichen Klimmzuegen gerecht zu werden ....

Na, na, ....möchtest du wirklich deine Tr1 sicherheitstechn. nachrüsten müssen ???
Ich bezweifle, ob z.B. die alte Trommelbremse oder unsere lustigen Scheibenbremsen
dem neuen Standard standhalten würden.
Du kannst dein Fahrzeug ja sicherheitstechn. nachrüsten, und einen für LED-Licht
geeigneten Scheinwerfer anbauen. Der TüV reicht dir die Hände.
Auch eine Lichtprüfung für deine alte Lampe ist machbar.
(Ein 1966er Mini hat es ja auch geschafft (s.Liste)
Ob die Streuscheibe die techn. Vorgaben erfüllt, wird sich dann zeigen.
Dabei geht es nicht nur um den Blendeffekt nach oben, sondern auch um die
Totalreflexion nach unten, bei regennaßer Straße.
(Der 1966er Mini bündelt vermutlich das Licht nicht so stark, streut mehr.)
Und was sagen wohl kleine Kinder und Tiere dazu ??

Quote:
Mit eingeschaltetem Abblendlich mussten wir ja schliesslich auch sofort fahren,
obwohl die Bordelektrik dafuer nicht ausgelegt war.

Stimmt nicht. Die Lichtmaschine reicht für die Originalausstattung, sonst würden wir nach
10 Std. Lichtfahrt stehen bleiben. Aber wer elektr. aufrüstet (stärkere Zündung, Navi, Radio, usw.)
muß mit Konsequenzen rechnen. War schon immer so im Kfz-Bau.

Quote:
-- Zu den LED-Leuchtmittel ---
die von Philips passen, Aufgrund der hinteren Bauhöhe, auch nur schwer in das orig.
Lampengehaeuse. Der Kühlkörper ist zu üpig.

Stimmt, ....war bei mir auch so, und der Kühlkörper ist negativ (-) beschaltet.
Kurzschlußgefahr !!! Unbedingt das Scheinwerfergehäuse an Masse anschließen
(ist im Original durch Gummibuchsen isoliert).

Preis: Wollt ihr wirklich 80$ für das Birnchen ausgeben ??
Warten wir mal 1-1½ Jahre, dann gibt's die Dinger für 15€ beim ALDI.

Grüße Brunò  Cool

 
 

....... nur Bulldog (Hanomag) fahren ist schöner.
und
Motorradfahrer töten nicht, sie werden getötet.
Top of page
Email View Profile   IP Logged
Pages: 1 2 
Send Topic Print